02 - Kindertageseinrichtungen
- Mitarbeiter aus Bauaufsichtsbehörden
- Mitarbeiter Bereich Gebäudemanagement
- Mitarbeiter von Schulverwaltungs- und Bauämtern
- Vertreter aus Planungs-, Ingenieur- und Architekturbüros
Als Bauherr von Kindertageseinrichtungen oder als Beteiligter an Planungsprozessen ist es Ihr Ziel, für die Kinder und den Beschäftigten moderne und sichere Einrichtungen zu gestalten. Hierzu sind Kenntnisse über die Anforderungen aus der Unfallverhütungsvorschrift „Kindertageseinrichtungen“ erforderlich. Unabhängig davon, ob Sie Kindertageseinrichtungen als Neubau errichten, Bestandsbauten sanieren, Umnutzungen oder Umbauten planen – wir bieten Ihnen Informationen für das rechtssichere Handeln.
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Allgemeine gesetzliche Unfallversicherung
- Besondere Anforderungen an die Gestaltung von Krippenbereichen
- Anforderungen an Bewegungs- und Sporträume
- Anforderungen an Räume mit besonderen Ausstattungen z. B. Kinderküchen
- Außenspielflächen und Spielplatzanlagen